Kultur fördern. Vielfalt stärken.
Das Bundesamt für Kultur fördert das Kulturschaffen in seiner Vielfalt und Qualität und stärkt die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben. Es trägt zur Bewahrung des Kulturerbes und zu dessen gesellschaftlicher Bedeutung bei und setzt sich für eine nachhaltige und qualitätsvolle Baukultur ein. Zudem unterstützt es die Amateurkultur, lebendige Traditionen und traditionelles Handwerk sowie die Mehrsprachigkeit und die Verständigung zwischen den Sprach- und Kulturräumen. Auf internationaler Ebene engagiert sich das Bundesamt für Kultur für den Schutz des Kulturerbes und der kulturellen Vielfalt. Es ist für mehrere kulturelle Institutionen verantwortlich, darunter die Schweizerische Nationalbibliothek.

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Medienmitteilungen
«Qui vit encore» vertritt die Schweiz im Wettbewerb um einen Oscar
Das Bundesamt für Kultur wird den Dokumentarfilm «Qui vit encore» von Nicolas Wadimoff bei der Academy of Motion Picture Arts and Sciences in Hollywood in der Kategorie «bester internationaler Film» einreichen. Im Dezember 2026 wird bekanntgegeben, ob «Qui vit encore» in die Short List der für einen Oscar nominierbaren Filme aufgenommen wird.
«Lex Netflix»: Investitionen in das Schweizer Filmschaffen steigen 2025 um 25 Prozent
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die im Filmgesetz verankerte Investitionspflicht für Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten. Sie müssen mindestens 4 Prozent ihrer in der Schweiz erzielten Bruttoumsätze in das Schweizer Filmschaffen investieren. Die Auswertung des Bundesamts für Kultur (BAK) für das Jahr 2025 zeigt, dass die Investitionen gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent zugenommen haben.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision der Nationalbibliotheksverordnung
An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek eröffnet. Ziel der Vorlage ist die Einführung des sogenannten «Dépôt légal numérique» (Pflichtexemplarrecht), welches die Sammlung elektronischer Publikationen aus der Schweiz durch die Nationalbibliothek gewährleistet. Auf dieser Grundlage kann das kulturelle Erbe im digitalen Zeitalter langfristig gesichert und verfügbar gemacht werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Oktober 2026.