UNESCO-Übereinkommen

Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes wurde am 17. Oktober 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat am 20. April 2006 in Kraft. Dieses Übereinkommen unterstreicht die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes insbesondere als Faktor für den sozialen Zusammenhalt durch seinen inklusiven und generationenübergreifenden Charakter, die kulturelle Vielfalt und die Nachhaltigkeit.

Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes steht in engem Zusammenhang mit zwei anderen Kulturkonventionen: das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt von 1972 und das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005.

Organisation

Das souveräne Organ des Übereinkommens ist die Generalversammlung der Vertragsstaaten. Sie tritt alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Sie entscheidet über die strategischen Leitlinien für die Umsetzung des Übereinkommens und wählt die vierundzwanzig Mitglieder des Zwischenstaatlichen Komitees zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Bei dieser Wahl wird der Grundsatz einer gerechten geografischen Verteilung berücksichtigt. Das Komitee setzt ein zwölfköpfiges Beratungsgremium ein (sechs Experten und sechs akkreditierte NGOs), das unter anderem die eingereichten Nominierungen für die verschiedenen Listen bewertet.

Instrumente

Die Hauptinstrumente des Übereinkommens sind die Listen, der Fonds für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes und das globale Programm zur Stärkung der Kapazitäten.

Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit soll die Vielfalt, den Reichtum und die Bedeutung seiner Ausdrucksformen aufzeigen. Die Liste des dringend bewahrungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes betrifft Traditionen, deren Weitergabe gefährdet ist und von dringenden Massnahmen abhängt. Das Register der bewährten Praktiken besteht aus Programmen, Projekten und Aktivitäten, die die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens am besten widerspiegeln. Gönnerinnen und Gönner können auch auf freiwilliger Basis dazu beitragen.

Der Fonds für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ermöglicht es, die Vertragsstaaten durch finanzielle und technische Unterstützung bei ihren Bewahrungsbemühungen zu unterstützen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in den Fonds einzuzahlen.

Das globale Programm zur Stärkung von Kapazitäten zielt in erster Linie darauf ab, die Vertragsstaaten bei der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu unterstützen und das Potenzial dieses Erbes im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Es ist eine der Hauptprioritäten bei der Umsetzung des Übereinkommens.

Letzte Änderung 02.08.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Julien Vuilleumier
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 467 89 75
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-unesco-lebendige-traditionen/unesco-konvention-bewahrung-immaterielles-kulturerbe/das-unesco-uebereinkommen.html