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Die Bewahrung und Förderung des immateriellen Kulturerbes ist in der Schweiz durch die Unterstützung von Kulturveranstaltungen, Förderung von Kulturvermittlung und durch Beiträge an Kulturschaffende, Verbände und Gedächtnisinstitutionen (u.a. Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Bundesarchiv) in der staatlichen Kulturförderung verankert.
Das Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe
Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes bekräftigt die Schweiz auf internationaler Ebene ihr Engagement für den respektvollen Umgang zwischen den Kulturen. Sie beteiligt sich am multilateralen kulturpolitischen Dialog und fördert die Vermittlung der eigenen Kulturen im Ausland.
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