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Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes am 16. Oktober 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren.
Zweck
Die Inventarisierung ist ein zentrales Element des Übereinkommens (Art. 12, SR 0.440.6), dient der Identifizierung des immateriellen Kulturerbes und ermöglicht damit eine gezielte Bewahrung und Förderung einzelner Elemente dieses Erbes. Ferner ist die Inventarisierung eine Bedingung für eine Einschreibung von Elementen in die UNESCO-Listen („Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" und „Liste des dringend bewahrungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes").
Ziele
Die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz" soll repräsentative Elemente des immateriellen Kulturerbes aus allen Landesteilen darstellen. Damit wird die Liste dazu beitragen, eine breite Öffentlichkeit für die Bedeutung von Praxis und Vermittlung lebendiger Traditionen zu sensibilisieren sowie die Anerkennung der Träger lebendiger Traditionen zu fördern. Gleichzeitig wird mit dieser Bestandsaufnahme eine Grundlage für weiterführende, die Praktiken der lebendigen Traditionen unterstützende Initiativen und Partnerschaften geschaffen.
Vorgehen
Die Vorarbeiten zur Inventarisierung haben bereits begonnen. Gemäss der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung sind die Kantone für den Inhalt der Inventarlisten - die Identifikation und Inventarisierung von lebendigen Traditionen auf ihrem Gebiet - verantwortlich, der Bund für die Koordination:
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