Bundesamt für Kultur BAK

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Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz

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Typ: PDF
Finalisierte Auswahl für die Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz
von der Projektsteuerungsgruppe verabschiedet am 5. September 2011
Letzte Änderung: 05.04.2012 | Grösse: 149 kb | Typ: PDF

Mit der Ratifikation des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes am 16. Oktober 2008 hat sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren.

Zweck
Die Inventarisierung ist ein zentrales Element des Übereinkommens (Art. 12, SR 0.440.6), dient der Identifizierung des immateriellen Kulturerbes und ermöglicht damit eine gezielte Bewahrung und Förderung einzelner Elemente dieses Erbes. Ferner ist die Inventarisierung eine Bedingung für eine Einschreibung von Elementen in die UNESCO-Listen („Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" und „Liste des dringend bewahrungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes").

Ziele
Die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz" soll repräsentative Elemente des immateriellen Kulturerbes aus allen Landesteilen darstellen. Damit wird die Liste dazu beitragen, eine breite Öffentlichkeit für die Bedeutung von Praxis und Vermittlung lebendiger Traditionen zu sensibilisieren  sowie die Anerkennung der Träger lebendiger Traditionen zu fördern. Gleichzeitig wird mit dieser Bestandsaufnahme eine Grundlage für weiterführende, die Praktiken der lebendigen Traditionen unterstützende Initiativen und Partnerschaften geschaffen.

Vorgehen
Die Vorarbeiten zur Inventarisierung haben bereits begonnen. Gemäss der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung sind die Kantone für den Inhalt der Inventarlisten - die Identifikation und Inventarisierung von lebendigen Traditionen auf ihrem Gebiet - verantwortlich, der Bund für die Koordination:

  1. Jeder Kanton sammelt in einem ersten Schritt Vorschläge für die Liste der lebendigen Traditionen (siehe unter Dokumente).
  2. Ein Gremium, zusammengesetzt aus kantonalen Kulturbeauftragten, Vertreterinnen und Vertretern des Bundes sowie Expertinnen und Experten, wählt aus den Vorschlägen diejenigen Elemente aus, die in einer ersten Runde in die Liste der lebendigen Traditionen eingeschrieben werden. Die Auswahl wird von den Kantonen verabschiedet.
  3. Der Bund veröffentlicht eine Liste mit ersten Einträgen im Frühjahr 2012.
Link zum Projekt:

Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2012

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Dokumente

Typ: PDF
Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz
31.05.2011 | 288 kb | PDF
Typ: PDF
von der Projektsteuerungsgruppe verabschiedet am 5. September 2011
05.04.2012 | 149 kb | PDF


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Kontakt | Rechtliches
http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04335/04341/04342/index.html?lang=de