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Seit dem 1. Januar 2010 ist das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) in Kraft. Das MSG vereinigt die verschiedenen Institutionen des Bundes unter gemeinsamen Zielen. Mit dem MSG wollen der Bundesrat und das Parlament die Bundesaktivitäten im Museumsbereich besser aufeinander abstimmen und die Grundlage schaffen für eine umfassende Museumspolitik aller Museen und Sammlungen des Bundes.
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