Zur Wahrung kultur- und aussenpolitischer Interessen und zur Sicherung des kulturellen Erbes kann der Bundesrat mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, Staatsverträge (bilaterale Vereinbarungen) über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abschliessen (Art. 7 Abs. 1 KGTG).
Der Bundesrat hat bereits mit Italien (20. Oktober 2006), Peru (28. Dezember 2006), Griechenland (15. Mai 2007), Kolumbien (1. Februar 2010), Ägypten (14. April 2010) und Zypern (11. Januar 2013) solche bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Die Vereinbarung mit Italien ist seit dem 27. April 2008, diejenige mit Ägypten seit dem 20. Februar 2011, diejenige mit Griechenland seit dem 13. April 2011 und diejenige mit Kolumbien seit dem 4. August 2011 in Kraft. Das Faktenblatt enthält zusätzliche Informationen.