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Kulturgüter sind fassbare Zeugnisse der Kultur und Geschichte sowie Identifikationsträger für den Einzelnen und die Gemeinschaft. Sie prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Deshalb zählen der Schutz, die Förderung des Erhalts und die Vermittlung des beweglichen kulturellen Erbes heute zu einer der wichtigen Aufgaben eines Staates.
Die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) ist seit dem 1. Juni 2005 mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) betraut. Das KGTG setzt die UNESCO-Konvention 1970 ins Landesrecht um und regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr und seine Rückführung aus der Schweiz sowie Massnahmen gegen die rechtswidrige Übereignung. Damit will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
Das KGTG betrifft insbesondere die Bereiche:
Als Kompetenzzentrum des Bundes ist die Fachstelle Ansprechpartnerin gegenüber der Öffentlichkeit, interessierten Kreisen und Behörden. Sie vertritt die Schweiz gegenüber ausländischen Behörden in Fragen des Kulturgütertransfers. Die Fachstelle berät und koordiniert die Arbeiten der Bundesbehörden und nimmt auch in der Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden (insbes. Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, Kantonsarchäologen sowie Kulturressorts) eine beratende Funktion wahr.
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