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In den letzten Jahren hat das öffentliche Interesse an Raub- und Beutekunst aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges international stark zugenommen. Privatleute und Forscher aus aller Welt durchsuchen die Bestände der Archive und Museen nach Kulturgütern, die während des Zweiten Weltkrieges verschwanden und bis heute als vermisst gelten. Auch öffentliche und private Museen in Europa und den USA haben inzwischen mit der Untersuchung der eigenen Bestände begonnen. In mehreren Ländern wurden auf nationaler Ebene Arbeitsgruppen und Kommissionen eingesetzt, die Archive aufarbeiten, Fragen der Provenienz untersuchen oder Ansprüche ehemaliger Besitzer und ihrer Erben entgegennehmen und prüfen. Einige private Organisationen und Interessenverbände widmen sich denselben Aufgaben.
Das Feld, auf dem sich diese Vielzahl von Aktivitäten abspielt, ist bisher erst wenig durch eingespielte Abläufe, Regeln oder Abkommen erschlossen. Schwer zugängliche oder verschlossene Archive, unterschiedliche Forschungsmethoden und -standards und ein mehr oder weniger grosses Verständnis bei den verantwortlichen Stellen erschweren die wissenschaftliche Aufarbeitung in hohem Masse. Auch fehlt es bisher an einer breiten Vernetzung der Informationen und Fachkompetenzen, die von den Untersuchungskommissionen, den interessierten Organisationen und den Einzelforscherinnen und -forschern erarbeitet werden. Den Anspruchsstellern schliesslich machen es die von Land zu Land differierenden rechtlichen Grundlagen und Prozedere schwer, mögliche Lösungswege zu erkennen und zu beschreiten. Insbesondere Privatpersonen ohne spezifisches Sachwissen oder Unterstützung durch eine Organisation stehen hier oft vor schwer zu überwindenden Hürden. In Anerkennung dieser Problematik beschloss der Bundesrat, eine Anlaufstelle Raubkunst einzurichten, die dem Bundesamt für Kultur zugeordnet ist. Sie ist seit dem 26. Januar 1999 in Betrieb. Die Eidgenossenschaft stützt ihre Tätigkeit im Bereich Raubkunst auf die drei Säulen Transparenz, Rechtmässigkeit und Angemessenheit.
Auf internationaler Ebene hat sich die Schweizerische Eidgenossenschaft im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten aktiv an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden (Washingtoner Richtlinien) beteiligt und hat damit erklärt, dass sie der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik grosse Bedeutung zumisst. Sodann hat die Schweizerische Eidgenossenschaft im Juni 2009 an der zwischenstaatlichen «Holocaust Era Assets Conference» von Prag teilgenommen und zusammen mit weiteren 46 Staaten die Erklärung von Terezin verabschiedet (vgl. weitere Informationen).
Die Anlaufstelle Raubkunst
Die Anlaufstelle Raubkunst ist ein Kompetenzzentrum auf Bundesebene für alle Fragen im Zusammenhang mit der Raubkunst aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst folgende drei Aufgabengebiete:
Anfragen im Kompetenzbereich des Bundes
Für Anfragen, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, d.h. die Kunstsammlungen des Bundes, das Schweizerische Nationalmuseum und die Schweizerische Nationalbibliothek betreffen, nimmt die Stelle die Bearbeitung an die Hand.
Anfragen im Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater
Anfragen, die in den Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater fallen, leitet die Stelle an die zuständigen Institutionen und Personen weiter. Wo dies nötig ist, steht die Stelle Anfragenden mit allgemeinen Informationen zur Seite. Ziel ist es, Forschern und Anspruchsstellern eine erste Anlaufstelle auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen und in strittigen Fällen zu einer befriedigenden Lösung beizutragen.
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