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Das Bundesamt für Kultur unterstützt Organisationen von kulturell tätigen Laien, damit diese den Zugang zur Kultur und die kulturelle Tätigkeit ihrer Mitglieder fördern können. Die Organisationen festigen und entwickeln ihre gesamtschweizerische Verankerung und gewährleisten den Austausch zwischen den Sprachregionen. Sie bieten ihren Mitgliedern ein strukturiertes und periodisch weiterentwickeltes Aus- und Weiterbildungsangebot, sie sind um die Vermittlung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit bemüht, sie beraten ihre Mitglieder und vetreten sie in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden.
Ab 2012 schliesst das Bundesamt für Kultur mit den kulturellen Organisationen Leistungsvereinbarungen mit einer Geltungsdauer von vier Jahren ab, welche den Organisationen eine verstärkte Planungssicherheit bieten soll.
Das Bundesamt für Kultur vergibt ferner projektgebundene Finanzhilfen an Laienorganisationen für Vorhaben, die sich an den Zielen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes orientieren, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Weitergabe von lebendigen Traditionen an Jugendliche. Die Organisationen sollen dabei auch spartenübergreifende Aspekte ihrer Praxis angemessen entwickeln können.
Frist für die Einreichung von Gesuchen für das Jahr 2014: 31. Oktober 2013.
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