Bundesamt für Kultur BAK

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Kunst

Urusla Biemann: Remote Sensing, Video, 53 Min., 2001Ingeborg Lüscher: Detail aus dem „Bernsteinzimmer“, 2003, 9000 Stück Seife, Neon, Aluminium, Stahl, Plexiglas, Velour, EpoxidharzUrusla Biemann: Remote Sensing, Video, 53 Min., 2001


Das Bundesamt für Kultur organisiert seine Kunstförderung auf nationaler Ebene, in Ergänzung und Unterstützung der Kunstförderung durch die Kantone, Gemeinden und private Organisationen. Es veranstaltet Wettbewerbe, verleiht Preise und tätigt Ankäufe in die Bundeskunstsammlung.

In allen seinen Kunstfördermassnahmen wird das Bundesamt für Kultur von der Eidgenössischen Kunstkommission beraten, welche die Eingaben beurteilt und in den Wettbewerben als Jury fungiert.

Das neue Kulturförderungsgesetz und seine Umsetzung in der Kulturbotschaft 2012-2015 sowie in den einzelnen Verordnungen sieht für die Kunstförderung im Bundesamt für Kultur einige Änderungen vor. So gehören die Beschickung der offiziellen Biennale-Beiträge der Schweiz, die Nachwuchsförderung, die Projektbeiträge und die Vermittlung ab 2012 zu den Aufgaben der Kulturstiftung Pro Helvetia.


Zuletzt aktualisiert am: 22.08.2012

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