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Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten.
Das Gesetz und die Verordnung regeln vier Bereiche:
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