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Sprachengesetz und Sprachenverordnung

Das Sprachengesetz und seine Ausführungsverordnung (SpG, SpV)

Das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten.

Das Gesetz und die Verordnung regeln vier Bereiche:

  1. den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst;
  2. die Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs;
  3. die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone;
  4. die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur.

Zuletzt aktualisiert am: 30.11.2012

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