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Das Bundesamt für Kultur fördert die Mehrsprachigkeit in der Schweiz.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften spielt eine tragende Rolle in der Schweizer Sprachenpolitik. Die sprachpolitischen und sprachrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesverfassung verankert. Artikel 4 bestimmt die vier Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), Artikel 18 anerkennt das Prinzip der Sprachenfreiheit, und Artikel 70 definiert die Amtssprachen des Bundes und regelt die Zuständigkeit von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Sprachenpolitik des Bundes.
Das Gesetz und die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sind seit 2010 in Kraft. Diese Bestimmungen setzen den Verfassungsauftrag von Artikel 70 der Bundesverfassung um.
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