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Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien macht die Beherrschung der Schriftlichkeit für alle unabdingbar. Es besteht die Gefahr, dass der Graben wächst zwischen denjenigen, die sich diese Technologien angeeignet haben und denjenigen, für die sie fremd geblieben sind, was zwangsläufig zu einer Diskriminierung führt. Leseförderung bedeutet, allen die Möglichkeit zu geben, ihre Autonomie, ihre Reflexions- und ihre Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen. Lesen ist eine Freiheit, die man erwirbt.
Auf der Basis von Art. 15 KFG unterstützt das Bundesamt für Kultur Organisationen und Projekte im Bereich der Leseförderung.
Nächster Termin für die Einreichung von Gesuchen: 31. März 2013.
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