Bundesamt für Kultur BAK

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Leseförderung

Das Bundesamt für Kultur setzt sich für das Lesen und den Wissenszugang als Zentrum aller kulturellen Tätigkeiten ein. Viele auf verschiedenen Ebenen aktive Nichtregierungsorganisationen und öffentliche Institutionen befassen sich mit der Leseförderung; sie alle haben das gleiche Ziel: Jedermann soll Zugang zu den Grundrechten Erziehung, Ausbildung, Kultur, Beschäftigung und volle Ausübung der demokratischen Rechte und Pflichten haben.

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien macht die Beherrschung der Schriftlichkeit für alle unabdingbar. Es besteht die Gefahr, dass der Graben wächst zwischen denjenigen, die sich diese Technologien angeeignet haben und denjenigen, für die sie fremd geblieben sind, was zwangsläufig zu einer Diskriminierung führt. Leseförderung bedeutet, allen die Möglichkeit zu geben, ihre Autonomie, ihre Reflexions- und ihre Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen. Lesen ist eine Freiheit, die man erwirbt.

Auf der Basis von Art. 15 KFG unterstützt das Bundesamt für Kultur Organisationen und Projekte im Bereich der Leseförderung.

Nächster Termin für die Einreichung von Gesuchen: 31. März 2013.


Zuletzt aktualisiert am: 14.05.2012

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche

Kontakte

Bundesamt für Kultur
Sektion Kultur und Gesellschaft
Petra Bäni
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
T +41 31 322 92 87
F +41 31 322 78 34
E E-Mail

Weitere Informationen



Bundesamt für Kultur BAK
Kontakt | Rechtliches
http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04250/04251/index.html?lang=de