Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) betreut im Auftrag des Bundes Regierungsstipendien für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie für Künstlerinnen und Künstler nach rund 30 Ländern. Die Stipendienangebote werden jährlich zwischen der Schweiz und den betreffenden Staaten festgelegt.
Verantwortlich für die Ausschreibung ist die CRUS. Die Selektion der Kunstkandidaturen erfolgt durch das Bundesamt für Kultur. Den endgültigen Entscheid fällt das betreffende Gastland. Im Normalfall deckt ein Regierungsstipendium die Lebens- und Studienkosten im Gastland. Die Hin- und Rückreisekosten gehen zu Lasten des Stipendiaten/der Stipendiatin.
Merkblätter können direkt bei der CRUS bezogen werden.