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Am 20. März 2008 haben die eidgenössischen Räte den Weg frei gegeben für die Ratifikation der UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die Schweiz hat sich damit einen Rahmen zur umfassenden Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft gegeben. Seit dem 16. Oktober 2008 ist die Schweiz ein vollwertiger Vertragsstaat der beiden Konventionen.
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