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Der Bundesrat bestimmt als Kernziele der Kulturpolitik des Bundes die Pflege der kulturellen Vielfalt und die Verbesserung des Zugangs zur Kultur. Er will den Austausch fördern und gute Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft schaffen. Er verstärkt die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden in einem nationalen Kulturdialog mit dem Ziel, den Informationsaustausch zu verbessern, parallele oder komplementäre Interessen der Partner zu verfolgen, die Zusammenarbeit zu verstärken und das gegenseitige Verständnis und Vertrauen zu fördern. Weiter definiert die Botschaft zwei aktuelle Themen, die im betreffenden Zeitraum besondere Aufmerksamkeit erhalten sollen: die lebendigen Traditionen und die digitale Kultur. Die Botschaft präzisiert die Schwerpunkte des Bundesamtes für Kultur, Pro Helvetia, der Schweizerischen Nationalbibliothek und des Schweizerischen Nationalmuseums für die Jahre 2012 bis 2015:
Die gesamten mit der Kulturbotschaft verabschiedeten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich für die Jahre 2012 bis 2015 gemäss Beschluss des Parlaments auf 669,5 Millionen Franken. Die Finanzmittel liegen damit rund 5% über der Finanzplanung des Bundes.
Die Kulturbotschaft wurde am 1. Januar 2012 mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Kulturförderung wirksam.
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