Zur Wahrung kultur- und aussenpolitischer Interessen und zur Sicherung des kulturellen Erbes kann der Bundesrat mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, Staatsverträge (bilaterale Vereinbarungen) über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abschliessen (Art. 7 Abs. 1 KGTG).
Der Bundesrat hat bereits mit Italien (Oktober 2006), Peru (Dezember 2006), Griechenland (Mai 2007) und Kolumbien (2010) solche bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Die Vereinbarung mit Italien ist seit dem 27. April 2008 in Kraft. Das Faktenblatt enthält zusätzliche Informationen.
(Inkrafttreten am 27. April 2008)
Die Vereinbarungen mit Peru, Griechenland und Kolumbien sind noch nicht in Kraft. Sie sind nachstehend zur Vorinformation publiziert. Die definitiven und rechtsgültigen Texte werden bei Feststehen des Inkrafttretenszeitpunkts in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht (www.admin.ch/ch/d/as/index.html).