Das Bundesamt für Kultur unterstützt Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhabe. Neu gibt es für die Einreichung von Gesuchen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe keine fixen Eingabefristen mehr: Gesuche können ab 2023 laufend eingereicht werden. Es werden Vorhaben unterstützt, welche die eigene und selbstständige kulturelle Betätigung von nicht-professionell im kulturellen Bereich tätigen Personen fördern und so den Zugang zum kulturellen Leben erleichtern oder ermöglichen.
Letzte Änderung 12.01.2023