Die Schweiz wurde heute in Paris zum ersten Mal in den subsidiären Ausschuss zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut für den Zeitraum 2025–2029 gewählt. Diese Wahl würdigt das langjährige Engagement der Schweiz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und für deren Erhaltung im Rahmen einer weltweiten internationalen Zusammenarbeit.

Die Konvention zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Kulturgut weltweit zu bekämpfen, Raubgrabungen und Diebstahl einzudämmen und die Rückgabe von gestohlenen oder unrechtmässig exportierten Objekten zu ermöglichen. Der subsidiäre Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedsstaaten der insgesamt 147 Vertragsstaaten der 1970 Konvention zusammen. Seine Aufgabe ist es, konkrete Empfehlungen und Leitlinien zu erarbeiten, wie die Ziele der Konvention besser umgesetzt werden können. Die Schweiz wird dabei ihr umfassendes Fachwissen einbringen – etwa bei Rückführungen gestohlener Kulturgüter, beim Aufbau von Projekten zur Erhaltung gefährdeter Kulturgüter oder in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten.
Letzte Änderung 20.05.2025