Die bilaterale Vereinbarung zwischen der Schweiz und Bolivien über den internationalen Kulturgütertransfer, die im September 2025 unterzeichnet worden war, ist gestern in Kraft getreten. Damit verbessert sich der Schutz von Kulturgütern, die aus der Zeit vor 1500 stammen und besonders stark von Plünderungen betroffen sind.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Vereinbarung über den internationalen Kulturgütertransfer besitzen die Schweiz und Bolivien ein gemeinsames Regelwerk über die Einfuhr und Durchfuhr von Kulturgütern, die von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe der beiden Staaten sind. Die Vereinbarung stärkt zudem die Kooperation zwischen den beiden Staaten in ihrem Bestreben, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen.
Letzte Änderung 28.01.2026