Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen: vierter periodischer Bericht der Schweiz an die UNESCO
Bern, 19.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 den vierten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Der Bericht zur Periode 2020–2023 präsentiert die getroffenen Massnahmen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und benennt die Herausforderungen, die es noch zu bewältigen gilt.
Der Bericht der Schweiz gibt Auskunft über verschiedene zwischen 2020 und 2023 ergriffene Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen im In- und Ausland. Besonders berücksichtigt wurden dabei die Massnahmen zur Unterstützung der Kultur im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, die Initiativen zur Förderung der Teilhabe junger Menschen am kulturellen Leben sowie Projekte im Bereich digitales Umfeld.
Die Schweiz hat das UNESCO-Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 2008 ratifiziert. Eines der Ziele des Übereinkommens ist die internationale Anerkennung kultureller Güter und Dienstleistungen als Trägerinnen von Werten, Sinn und Identität. Kulturelle Ausdrucksformen wie Literatur, Film, Musik und digitale Künste entstehen aus der Kreativität einzelner oder von Gruppen und widerspiegeln so eine grosse Vielfalt. Mit der Ratifizierung hat sich die Schweiz verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu veröffentlichen.
Der aktuelle Bericht der Schweiz präsentiert im ersten Teil Projekte und Massnahmen der öffentlichen Hand, darunter die Gesetzesrevisionen in den Bereichen Urheberrecht und Film, die Unterstützungsmassnahmen während der Covid-19-Pandemie sowie Fördermassnahmen für die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden, den Zugang zur Kultur, die internationale Zusammenarbeit, die Chancengleichheit und die Diversität im Kultursektor. Anschliessend werden Gute Praktiken von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgestellt, beispielsweise Projekte für die Unterstützung und Beratung von Kunstschaffenden oder Initiativen zur Dokumentation und Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation von professionellen Kulturschaffenden. Vier grösste Herausforderungen konnten identifiziert werden: die Förderung der Chancengleichheit, die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit der Kunst- und Kulturschaffenden, die Digitalisierung sowie die Mobilität der Kunst- und Kulturschaffenden.
Der vierte periodische Bericht wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstellt, auf der Grundlage einer Konsultation der Kantone, der Städte, der Zivilgesellschaft und der verschiedenen interessierten Bundesämter und mit der Unterstützung der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt. Der Bericht der Schweiz wird zusammen mit den Berichten der anderen Mitgliedsstaaten auf der Website der UNESCO veröffentlicht. Eine zusammenfassende Publikation wird die wesentlichen internationalen Tendenzen aufzeigen.
Adresse für Rückfragen
Julien Vuilleumier, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, Tel.: +41 58 467 89 75
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat EDI
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Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023