Antike Grabbeigabe kehrt nach Griechenland zurück

Bern, 15.04.2008 - Ein Antikenhändler hat am Montag in Basel im Beisein eines Vertreters des Bundesamtes für Kultur BAK den griechischen Behörden eine Lekythos zurückgegeben, die aus einer Raubgrabung stammt. Lekythen sind altgriechische Ölgefässe, die als Grabbeigaben dienten.

Der Schweizer Antikenhändler hatte die marmorne Lekythos attischer Herkunft 2007 im Ausland zum Verkauf angeboten. Griechische Ermittler wurden auf das Angebot aufmerksam und verlangten dessen Rückgabe. Die Rückgabe erfolgte freiwillig und entschädigungslos.

Das griechische Recht verbietet die Ausfuhr von antiken Objekten. Der Schweizer Antikenhändler hatte die Lekythos zuvor bei einem deutschen Auktionshaus erworben. Das BAK überprüft nun, ob der Händler bei dem Kauf der Lekythos die Sorgfaltspflichten gemäss Kulturgütertransfergesetz (KGTG) eingehalten hat.

Die Lekythos trägt die Abbildung eines feierlichen Empfangs und dürfte aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. stammen. Sie weist eine Bruchstelle auf, die von deren unsachgemässen Ausgrabung zeugt.

Die Lekythos wurde am Montag im Beisein eines Vertreters des BAK den griechischen Behörden übergeben. Die Übergabe erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo die Schweiz und Griechenland die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers verstärken. Am 15. Mai 2007 unterzeichneten beide Staaten ein Abkommen über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut.


Adresse für Rückfragen

Yves Fischer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, BAK
Tel. 031 323 86 75

Anna Imfeld, Stv. Leiterin Kommunikation BAK, Tel 031 322 92 34

Fotos der Lekythos finden Sie im Internet unter:

http://ead.nb.admin.ch/web/mm/lekythos/lekythos.pdf
http://ead.nb.admin.ch/web/mm/lekythos/lekythos.jpg



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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