Vernissage Sonderausstellung Kulturgüterschmuggel

Bern/Gandria, 31.05.2010 - Seit dem 1. Juni 2005 sind Kulturgüter wirkungsvoll durch das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfergesetz (KGTG) geschützt. Im Rahmen des fünfjährigen Jubiläums veranstalten die Eidgenössische Zollverwaltung EZV und das Bundesamt für Kultur BAK die Sonderausstellung «For Sale? Kulturgüterschmuggel und der Zoll» im Zollmuseum in Cantine di Gandria bei Lugano. Heute wurde diese mit einer Vernissage eröffnet.

Weltweit gehört die Schweiz zu den wichtigsten Kunsthandelsplätzen. Um den Missbrauch dieses attraktiven Marktplatzes zu verhindern, wurde am 1. Juni 2005 das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) eingeführt. Die Schweiz leistet mit dem KGTG einen wichtigen und international anerkannten Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut und zur Förderung des legalen Austauschs.

Anlässlich des fünfjährigen Jubiläums des KGTG veranstaltet der Zoll in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer die Sonderausstellung «For Sale? Kulturgüterschmuggel und der Zoll». Als Höhepunkt der heutigen Vernissage übergab der Direktor des Bundesamts für Kultur, Jean-Frédéric Jauslin, illegal aus Italien eingeführte römische Amphorenstücke, welche am Zoll beschlagnahmt wurden an den Vertreter der italienischen Regierung, Generale Nistri der italienischen Spezialeinheit für Kulturgüter Comando Carabinieri Tutela Patrimonio Culturale.

Zur Ausstellung
Die Sonderausstellung «For Sale? Kulturgüterschmuggel und der Zoll» zeigt in zwei Räumen des frisch renovierten Zollmuseums mit eindrücklichen Bildern und ausgewählten Exponaten auf, wie die UNESCO und die Schweizer Behörden gegen den kriminellen Handel mit Kulturgütern vorgehen.

Eine Übersicht zum Thema Kulturgüterraub bieten unter anderem Wandbilder. Zu sehen gibt es ausserdem Beispiele von der Problematik des illegalen Kulturgütertransfers betroffenen Kulturgüter, wie eine Terrakotta-Figur der Nok-Kultur aus Zentralnigeria oder eine Bronzeplatte aus Benin (alles Imitate). Weiter lernen Besucher die Arbeit des Zolls kennen. Ausgestellt sind Arbeitsinstrumente der Grenzwache und des zivilen Zolls.

Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG)
Das KGTG setzt die UNESCO-Konvention von 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern ins Schweizerische Landesrecht um. Mit diesem Gesetz will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Die mit dem Vollzug betraute Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer zieht nach fünf Jahren eine positive Zwischenbilanz: Aufgrund von neuen Deklarationsvorschriften können heikle oder besonders geschützte Kulturgüter – z.B. antike etruskische Vasen – schon an der Grenze ausfindig gemacht, und einer vertieften Überprüfung zugeführt werden.

Unter anderem kam es bei von Bundesbehörden durchgeführten Überprüfungen in 105 Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens. Weitere Massnahmen, wie etwa bilaterale Staatsverträge, dienen dem Schutz des kulturellen Erbes der Schweiz und der Anerkennung des kulturellen Erbes anderer Staaten. Seit 2005 hat die Schweiz bilaterale Vereinbarungen mit Italien, Peru, Griechenland, Kolumbien und Ägypten geschlossen.

Mehr Informationen gibt es in der Beilage „Kulturgüter werden besser geschützt" unter www.bak.admin.ch.

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Mit seinen Kontrollen trägt der Schweizer Zoll dazu bei, die Plünderung und Zerstörung von Kulturgütern zu verhindern. Verdächtige Kulturgüter können dabei beschlagnahmt und einer vertieften Überprüfung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur und Fedpol zugeführt werden. Bei Erhärtung des Verdachts auf eine rechtswidrige Handlung kann es im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens zu einer Einziehung und Restitution der Kulturgüter kommen. Die Bekämpfung des illegalen Kulturgüterhandels ist eine von vielen Aufgaben, die der Zoll im Interesse der Öffentlichkeit wahrnimmt.

Fachstelle Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur
Die Fachstelle ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen des Kulturgütertransfers. Sie koordiniert die Arbeiten der Bundesbehörden und berät die kantonalen Behörden und vertritt die Schweiz gegenüber ausländischen Behörden in Fragen des Kulturgütertransfers. Insbesondere unterstützt sie die Zollbehörden im Rahmen der Kontrollen an der Grenze. Sie ist Ansprechpartnerin für im Kunsthandel und Auktionswesen tätige Personen sowie für alle weiteren interessierten Kreise.

Informationen zur Ausstellung
Die Sonderausstellung «For Sale? Kulturgüterschmuggel und der Zoll» ist eine Gemeinschaftsausstellung des Bundesamtes für Kultur und der Eidgenössischen Zollverwaltung. Sie ist ab dem 1. Juni 2010 öffentlich zugänglich. Das Zollmuseum in Cantine di Gandria ist bis am 15. Oktober 2010 täglich von 13.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Es kann per Schiff von Lugano oder Gandria aus erreicht werden.

Mehr zum Museum und zur Sonderausstellung erfahren Sie unter www.ezv.admin.ch. Pressebilder sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.bak.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Stefanie Widmer, stv. Leiterin Kommunikation/Medien, Eidg. Zollverwaltung EZV
+41 31 322 50 56, stefanie.widmer@ezv.admin.ch

Maria Moser-Menna, Leiterin Zollmuseum Cantine di Gandria, Eidg. Zollverwaltung EZV
+41 31 325 61 33, maria.moser@ezv.admin.ch

Susanne Goldschmid, stv. Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur
+41 31 322 92 34, susanne.goldschmid@bak.admin.ch

Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer,
Bundesamt für Kultur, +41 31 32 57021, Benno.Widmer@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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