Rückgabe von 48 präkolumbischen Kulturgütern an die Regierung von Peru

Bern, 29.06.2010 - Heute Morgen wurden im Bundesamt für Kultur 48 Objekte präkolumbischer Herkunft an die peruanische Regierung zurückgegeben. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Restitution. Weiter ist seit fünf Jahren das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft, welches den legalen Austausch von Kulturgütern fördert, gleichzeitig aber den Missbrauch des weltweit geschätzten Kunst- und Kunsthandelsplatzes Schweiz verhindert.

Die Jahresmedienkonferenz des Bundesamtes für Kultur begann mit der Rückgabe einer Sammlung peruanischer Kulturgüter an das Ursprungsland. Es handelt sich um eine Restitution auf freiwilliger Basis einer in der Schweiz wohnhaften Privatperson. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm dabei die Vermittlung zwischen den Parteien. Im Rahmen der Medienkonferenz übergab deshalb der Direktor des Bundesamtes für Kultur, Dr. Jean-Frédéric Jauslin, 48 Objekte dem Vertreter der peruanischen Botschaft. Es geht hauptsächlich um Keramik und Stoffe der präkolumbischen Chancay- und Chimù- Kulturen (ca. 10. bis 14. Jh.n.Chr.) aus Zentral- und Nordperu.

Kulturgütertransfergesetz – eine positive Zwischenbilanz
Seit 1. Juni 2005 ist das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft. Die mit dem Vollzug betraute Fachstelle des Bundesamts für Kultur durfte anlässlich des 5. Jubiläums eine positive Zwischenbilanz ziehen.

Dank der neuen Regelung konnten Missbräuche, wie etwa die Übertragung gestohlener oder geplünderter Kulturgüter oder der Kulturgüterschmuggel, effektiver bekämpft werden. Gleichzeitig wurde der legale Austausch gefördert. Dadurch verbesserte sich neben dem Ansehen der Schweiz auch die Attraktivität des weltweit geschätzten Kunst- und Kunsthandelsplatzes. Die Bundesbehörden (Eidgenössische Zollverwaltung, Bundespolizei Fedpol, Bundesamt für Kultur) führten seit der Einführung des Gesetzes mehr als 400 koordinierte Überprüfungen von Kulturgütern durch, welche in 105 Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens auf kantonaler Ebene führten.

Um solche Übergabe zu erleichtern, hat die Schweiz seit 2005 bilaterale Vereinbarungen mit betroffenen Ländern unterzeichnet, namentlich Peru in 2006, Italien (2006), Griechenland (2007), Kolumbien und Ägypten (beide 2010).

Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer setzt beim Vollzug auf Information, Kooperation mit den involvierten Kreisen wie etwa freiwillige Rückgaben und - bei gesetzeswidrigen Handlungen - auf die vom Gesetz vorgesehene Repression.

Die Schweiz als Gastland beim «International Design Festival Berlin»
Am diesjährigen «International Design Festival Berlin» (DMY) vom 9.-13. Juni stand die Schweiz als Gastland im Zentrum des Geschehens. Erstmalig traten die Eidgenössischen Preise für Design des Bundesamtes für Kultur und der Design Preis Schweiz gemeinsam auf. Eine Auswahl von 20 Positionen aus den Wettbewerben der letzten Jahre boten im ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof einen Überblick zum aktuellen Designschaffen in der Schweiz.

Die Ausstellung wurde durch Beiträge von führenden Schweizer Design Hochschulen ergänzt: ECAL Lausanne, HEAD Genf, ZHDK Zürich, FHNW Basel. Dieses Zusammengehen der beiden Preise in der Ausstellung gemeinsam mit den Hochschulen bildet eine sinnvolle und gewollte Kette, die aufzeigt, wie ein Land Designschaffende und Design fördern kann.

Die zeitgenössische Designplattform DMY gilt mit mehr als 550 Designern aus 30 Nationen mittlerweile als grösstes Festival für Produktdesign in Deutschland.

Die Schweiz in das UNESCO-Welterbekomitee gewählt
Im Oktober 2009 erhielt die Schweiz mit dem besten Wahlergebnis aller bisherigen kandidierenden Länder - 104 Stimmen von 140 - einen Sitz im UNESCO-Welterbekomitee. Dieser Einsitz bietet die Möglichkeit, die Werte des Weltkulturerbes zu fördern. Das Bundesamt für Kultur koordiniert alle Kandidaturen der Schweiz für das UNESCO Welterbe und repräsentiert die bereits aufgenommenen Welterbestätten der Schweiz bei allen relevanten Fragen.

Weiterführende Informationen
Der Jahresbericht 2009 des Bundesamtes für Kultur, Bilder der Rückgabe der peruanischen Kulturgüter sowie weitere Informationen gibt es unter www.bak.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Anne Weibel, Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, anne.weibel@bak.admin.ch, 031 322 79 85


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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