Bundesamt für Kultur schreibt Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus

Bern, 14.10.2010 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen des Kulturgütertransfergesetz Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus. Gesuche können bis am 1. Dezember 2010 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer eingereicht werden.

Um das bewegliche kulturelle Erbe der Menschheit wirksam zu schützen, bedarf es neben regulativen Massnahmen zur Unterbindung des illegalen Kulturgütertransfers auch präventive, unterstützende Massnahmen. Das Kulturgütertransfergesetz sieht dazu die Förderung von Projekten Dritter vor. Diese dienen der treuhänderischen Aufbewahrung besonders gefährdeter Kulturgüter im Krisenfall, den Bestrebungen zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes oder – in Ausnahmefällen – der Wiedererlangung von Kulturgütern.

Bisherige Projekte des Bundes
Mit Finanzhilfen des Bundes konnten bislang wichtige Projekte realisiert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung einer „Roten Liste" besonders gefährdeter chinesischer Kulturgüter in Zusammenarbeit mit dem internationalen Museumsrat ICOM. Zur direkten Erhaltung von Kulturgütern werden Kooperationsprojekte zwischen Institutionen in der Schweiz und im Ausland unterstützt, wie die Zusammenarbeit des Musée d’Ethnographie in Genf mit dem Museo Tumbas Reales de Sipán in Peru. Weitere Projekte umfassen beispielsweise die Bekämpfung des illegalen Handels mit beweglichen Kulturgütern, so auch die Organisation einer Tagung der INTERPOL zur Problematik der Zunahme des illegalen Kulturgütertransfers in Zentral- und Osteuropa.

Informationen zur Gesuchseingabe
Gesuche für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes können bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Prioritär sind insbesondere Projekte mit Staaten, welche mit der Schweiz eine bilaterale Vereinbarung im Kulturgüterbereich unterzeichnet haben. Sodann können Projekte unterstützt werden, die entweder der besonderen Bedrohungslage in einem Einzelfall Rechnung tragen oder einer allgemeinen Sensibilisierungs- und Hebelwirkung hinsichtlich gefährdeter beweglicher Kulturgüter dienen. Von besonderer Bedeutung ist sodann der Aspekt der internationalen Kooperation.

Die prioritären Vergabekriterien sind auf der Homepage des Bundesamt für Kultur abrufbar (www.bak.admin.ch/kgt > Finanzhilfen).

Eingabefrist für die Einreichung eines Finanzhilfegesuches ist der 1. Dezember 2010. Danach werden im halbjährlichen Turnus die Finanzhilfegesuche entgegen genommen.

Weitere Informationen über Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes, insbesondere des Formulars zur Einreichung eines Finanzhilfeantrags, sind unter www.bak.admin.ch („Finanzhilfen") zu finden.


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur
+41 (0)31 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch

Marco Eichenberger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur
+41 (0)31 322 03 25, Marco.Eichenberger@bak.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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