Vereinbarung zwischen der Schweiz und Griechenland über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut tritt in Kraft

Bern, 12.04.2011 - Der Schweizer Bundesrat schloss am 15. Mai 2007 mit der griechischen Regierung eine bilaterale Vereinbarung zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes ab. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung per 13. April 2011 werden insbesondere neue Vorschriften für die Einfuhr von archäologischen Kulturgütern aus Griechenland rechtswirksam.

Die bilaterale Vereinbarung hat zum Ziel, den rechtswidrigen Transfer von Kulturgütern zwischen der Schweiz und Griechenland zu verhindern. Sie dient dem Schutz und dem Erhalt des Kulturerbes beider Staaten, fördert den kulturellen Austausch und enhält Bestimmungen zur gegenseitigen Zusammenarbeit.

Die Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr von Kulturgütern in das Hoheitsgebiet eines der beiden Vertragsstaaten rechtskonform ist. Bei der Einfuhr ist den Zollbehörden nun nachzuweisen, dass die ausländischen Ausfuhrvorschriften beachtet wurden.

Die Vereinbarung betrifft bewegliche Kulturgüter, die im Anhang der Vereinbarung nach Objektkategorien beschrieben sind. Dabei handelt es in erster Linie um archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 n. Chr., die grundsätzlich als von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe der beiden Staaten anerkannt werden.

Im April 2008 ist die erste bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut mit Italien in Kraft getreten. Der Bundesrat hat weitere Vereinbarungen mit Peru (Dezember 2006), mit Kolumbien (Februar 2010) und mit Ägypten (April 2010) abgeschlossen. Weitere Vereinbarungen mit Staaten, die die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifiziert haben, sind in Vorbereitung.

Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarungen sowie des Schweizerischen Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur zuständig.


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer & Anlaufstelle Raubkunst, Bundesamt für Kultur
+41 (0)31 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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