Bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und Zypern tritt in Kraft

Bern, 13.02.2014 - Die Vereinbarung zugunsten des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Zypern tritt am 15. Februar 2014 in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz von archäologischen Altertumsfunden bis ca. 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen betroffen sind.

Ziel der Vereinbarung ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des beweglichen kulturellen Erbes beider Staaten zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung betrifft insbesondere archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 n. Chr. Die im Anhang dieser Vereinbarung aufgeführten Güter sind in beiden Staaten von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe und werden fortan besonders geschützt.

Mit der Vereinbarung treten neue Regelungen zur Einfuhr von Kulturgütern in Kraft. So wird beim Import die Schweiz neuerdings kontrolliert, ob die Ausfuhrbestimmungen Zyperns erfüllt sind. Weiter enthält sie vereinfachte Modalitäten, um rechtswidrig eingeführte Kulturgüter zurückzuführen. Schliesslich umfasst die Vereinbarung Bestimmungen zur verbesserten Zusammenarbeit bei der Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes.

Vergleichbare bilaterale Kulturgütervereinbarungen hat die Schweiz bereits am 20. Oktober 2006 mit Italien, am 28. Dezember 2006 mit Peru, am 15. Mai 2007 mit Griechenland, am 1. Februar 2010 mit Kolumbien, am 14. April 2010 mit Ägypten und am 16. August 2013 mit China abgeschlossen. Für den Vollzug in der Schweiz ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur federführend.


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur
benno.widmer@bak.admin.ch, +41 (0)31 322 03 25


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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