Vereinbarung zum Gurlitt-Nachlass respektiert internationale Raubkunst-Richtlinien
Bern, 24.11.2014 - Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern erklärt hat, den von Cornelius Gurlitt vererbten Nachlass anzunehmen. Er begrüsst, dass in einer Vereinbarung die Washingtoner Richtlinien von 1998 ausdrücklich anerkannt werden, womit die Klärung der Herkunft der Kunstwerke aus dem Gurlitt-Nachlass weitergeführt werden kann. Die Richtlinien sind im Bereich der Aufarbeitung von Raubkunstfällen wegweisend und wurden von der Schweiz zusammen mit 43 weiteren Staaten anerkannt. Dem Bund ist die rasche Rückerstattung von Kunstwerken aus Raubkunst an ihre Eigentümer ein wichtiges Anliegen.
Die vom Bund unabhängige privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern hat mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung betreffend die Kunstwerke im Nachlass von Cornelius Gurlitt abgeschlossen. Diese sieht vor, dass die Washingtoner Richtlinien zur Anwendung kommen, die von der Schweiz 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten verabschiedet wurden.
Nur jene Kunstwerke sollen in den Besitz der Stiftung Kunstmuseum Bern gelangen, bei denen nach erfolgter Prüfung durch eine in Deutschland eingesetzte Task Force kein Raubkunstverdacht besteht. Der Bund erwartet, dass mögliche Raubkunstfälle rasch und transparent geklärt werden, um im Sinne der Washingtoner Richtlinien gerechte und faire Lösungen zu erzielen.
Der Bundesrat anerkennt, dass damit die Stiftung Kunstmuseum Bern, in enger Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern, dazu beitragen will, die Abwicklung des Gurlitt-Nachlasses in einem geordneten Rahmen vorzunehmen.
Washingtoner Richtlinien (1998)
Die Schweiz hat im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten die Washingtoner Richtlinien («Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden») verabschiedet. Damit hat die Eidgenossenschaft erklärt, dass sie der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik sowie gerechten und fairen Lösungen im Raubkunstbereich grosse Bedeutung zumisst. Die Washingtoner Richtlinien gelten international als „best practice" im Umgang mit der Thematik der Raubkunst.
Bereits im Vorfeld der Washingtoner Konferenz haben 1998 zwölf Schweizer Kunstmuseen - darunter das Kunstmuseum Bern - eine gemeinsame Erklärung verfasst, die den Umgang mit Kulturgütern regelt, die während der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt wurden.
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Letzte Änderung 15.12.2023