Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2016–2020

Bern, 28.11.2014 - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2020 verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Die Kulturbotschaft ist auf drei Handlungsachsen ausgerichtet: kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Der Bundesrat strebt eine kohärente nationale Kulturpolitik an und möchte die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern. Er beantragt 1,12 Milliarden Franken für alle Bereiche, die vom Bundesamt für Kultur, der Stiftung Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum abgedeckt werden. Im Vergleich zur Förderperiode 2012–2015 wird das jährliche Budget somit um durchschnittlich 3,4 Prozent erhöht.

Der Bundesrat will in der Periode 2016-2020 die kulturelle Teilhabe in den Fokus der eidgenössischen Kulturpolitik rücken. In einer Volksabstimmung hat das Schweizer Stimmvolk die Verankerung der musikalischen Bildung in der Bundesverfassung gutgeheissen. Nach dem Vorbild von «Jugend+Sport» soll nun ein «Jugend+Musik»-Programm ausgearbeitet werden. Die Leseförderung wird ebenfalls einen grösseren Stellenwert erhalten.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, will der Bundesrat den regionenübergreifenden kulturellen und schulischen Austausch verstärken. In diesem Zusammenhang sollen auch die italienische Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz und die Übersetzung vermehrt gefördert werden. Im Hinblick auf den Wandel unserer Wohnverhältnisse und Lebensweisen beabsichtigt der Bundesrat zudem, eine Strategie zur Baukultur zu entwickeln.

Kreation und Innovation sind der dritte Schwerpunkt der eidgenössischen Kulturpolitik. Mit dem Programm «Film Standort Schweiz» (FiSS) soll das Schweizer Filmschaffen unterstützt werden. Ausserdem werden Design und interaktive digitale Medien wirksamer gefördert und die Präsenz des Schweizer Kulturschaffens im Ausland verstärkt.

Parallel zu diesen Förderstrategien möchte der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern und strebt eine kohärente nationale Kulturpolitik an, welche die verschiedenen Kompetenzen der einzelnen Akteure berücksichtigt. Dem bestehenden Nationalen Kulturdialog wird folglich eine wichtigere Rolle zukommen.

Während der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft wurden 339 Stellungnahmen abgegeben. Sie bestätigen grösstenteils die Relevanz der vom Bundesrat festgelegten Handlungsachsen und der vorgeschlagenen Massnahmen.

Die Geltungsdauer der Kulturbotschaft wird - wie bereits bei der Eröffnung der Vernehmlassung angekündigt - um ein Jahr bis 2020 verlängert. Dies ermöglicht eine zeitliche Abstimmung mit mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen des Bundes. Zur Umsetzung seiner Kulturpolitik beantragt der Bundesrat 1,12 Milliarden Franken für die Förderperiode 2016-2020, d.h. jährlich durchschnittlich 3,4 Prozent mehr als in der Förderperiode 2012-2015.


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Letzte Änderung 15.12.2023

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