Rückgabe einer Terrakotta-Statue aus der Han-Dynastie an China

Bern, 11.12.2014 - Eine Terrakotta-Statue aus der Han-Dynastie um 200 v. Chr. wurde an China zurückgegeben. Die Statue wurde mit einer falschen Zolldeklaration in die Schweiz eingeführt. Die Rückgabe wurde begleitet von der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur (BAK).

Die Rückgabe erfolgte im Rahmen eines offiziellen Anlasses in Anwesenheit der Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Frau Isabelle Chassot, und der Botschafterin der Volksrepublik China in der Schweiz, Frau Jinghu Xu. 

Der Zolldienst des Flughafens Basel Mulhouse Freiburg hatte die chinesische Statue in einem Paket aus Grossbritannien entdeckt, das an eine im Kanton Waadt wohnhafte Person adressiert war. Die Terrakotta-Statue aus der Han-Dynastie stammt aus der Zeit um 200 v. Chr., misst ungefähr 47 cm und stellt wahrscheinlich einen Diener dar. Sie wurde am Zoll nicht als Kulturgut deklariert. Kulturgüter müssen jedoch bei der Einfuhr in die Schweiz als solche deklariert werden. Eine Falschdeklaration verstösst gegen das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG). Die Statue wurde beschlagnahmt und konnte an China zurückgegeben werden. 

Diese Rückgabe ist Teil des Vorgehens gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Sie erfüllt die gemeinsamen Bestrebungen der beiden Staaten im Kulturgüterschutz und entspricht dem bilateralen Abkommen vom 8. Januar 2014 zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China über die rechtswidrige Ein- und Ausfuhr sowie die Rückführung von Kulturgut. 

Der Bund erhält und schützt das Kulturerbe
Mit der Inkraftsetzung des KGTG am 1. Juni 2005 will der Bund einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern. 

Wer ein Kulturgut überträgt, muss sich vorher vergewissern, dass dieses nicht gestohlen wurde oder dem Eigentümer gegen seinen Willen abhandengekommen. Kulturgüter müssen am Zoll als solche und mit ausführlichen Angaben deklariert werden. 

Dank dem KGTG konnte die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK in bisher über 150 Fällen fehlender oder falscher Einfuhrdeklarationen eingreifen, die vom Schweizer Zoll gemeldet wurden.  

Weitere Informationen stehen auf der Webseite des BAK zur Verfügung: www.bak.admin.ch/kgt 


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer,
Bundesamt für Kultur BAK, EDI
Tel. +41 58 465 70 21, benno.widmer@bak.admin.ch

Patrick Gantenbein, Medienbeauftragter,
Grenzwachtkommando Region I, Zollkreis Basel, EZV, EFD,
Tel. + 41 61 638 14 80, patrick.gantenbein@ezv.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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