Winzerfest von Vevey kandidiert für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO

Bern, 30.03.2015 - Die Kandidatur des Winzerfests von Vevey wurde heute offiziell bei der UNESCO für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Es handelt sich um die erste Schweizer Kandidatur. Der Entscheid des zwischenstaatlichen Komitees wird im November 2016 nach Abschluss des mehrere Monate dauernden Prüfungsverfahrens veröffentlicht.

Das Winzerfest von Vevey, die grosse Veranstaltung in der Westschweiz, in der sich Spektakel und Fest verbinden, wurde vom Bundesamt für Kultur BAK als erste Kandidatur der Schweiz für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. 

Das etwa fünfmal pro Jahrhundert stattfindende Winzerfest verkörpert den Geist des immateriellen Kulturerbes der UNESCO: Austausch und Dialog zwischen den Generationen sowie Respekt für Tradition und Sinn für Innovation. Entstanden zur Wertschätzung des Weinbaus, steht es in einer engen Verbindung mit dem Weinbaugebiet Lavaux, das 2007 als Welterbestätte eingetragen wurde. Die Kandidatur erlaubt die Bewahrung und Aufwertung beider Aspekte dieses kulturellen Erbes. 

Letzten Oktober hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, die für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit kandidieren werden. Neben dem Winzerfest sind der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen von Mendrisio und die Basler Fasnacht in der Liste aufgeführt. 

Die Schweizer Kandidaturen werden in Zusammenarbeit mit den betreffenden Traditionsträgerinnen und Traditionsträgern ausgearbeitet. Sie können jeweils im März für eine allfällige Aufnahme im Herbst des darauffolgenden Jahrs eingereicht werden. Grundsätzlich kann nur eine einzige nationale Kandidatur pro Land und Aufnahmezyklus eingereicht werden, ausgenommen multinationale Kandidaturen. Der Bundesrat hat unter den kandidierenden Traditionen keine Prioritäten gesetzt; die Reihenfolge, in der die Kandidaturen eingereicht werden, hängt vom jeweiligen Vorbereitungsstand ab. 

Die Kandidatur des Winzerfests wird aufgrund von fünf Kriterien bewertet: ihre Übereinstimmung mit der Definition des immateriellen Kulturerbes, ihr Beitrag zur Sichtbarkeit der Thematik, die Qualität der vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen, die Beteiligung der betreffenden Gemeinschaft und die Eintragung in eine Inventarliste. 

Ein aus 24 Ländern bestehendes zwischenstaatliches Komitee entscheidet im Herbst des nächsten Jahres über die Aufnahme des Elements. Es trifft seinen Entscheid auf der Grundlage einer Empfehlung eines vorprüfenden Gremiums, das aus zwölf Expertinnen und Experten aus verschiedenen Regionen der Welt zusammengesetzt ist. Diese vertreten zur einen Hälfte NGOs, die bei der UNESCO akkreditiert sind, zur anderen Hälfte Vertragsstaaten des Übereinkommens, die nicht Mitglieder des Komitees sind. 

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität. 

Das immaterielle Kulturerbe ist vom UNESCO-Welterbe, Kultur- und Naturgüter, zu unterscheiden. In das UNESCO-Welterbe hat die Schweiz zwischen 1983 und 2011 bereits elf Stätten erfolgreich eintragen lassen, darunter die Stätte «Weinbaugebiet Lavaux». 

Weitere Informationen zur Vorschlagsliste der Schweizer Kandidaturen für das immaterielle Kulturerbe der UNESCO: www.bak.admin.ch/IKE 

Weitere Informationen zum Winzerfest auf der Internetseite der lebendigen Traditionen der Schweiz: www.lebendigetraditionen.ch


Adresse für Rückfragen

Julia Dao, Internationale Angelegenheiten, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, Tel. +41 58 46 37260, julia.dao@bak.admin.ch


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Letzte Änderung 15.12.2023

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