Übergabe von zwei Keilschrifttafeln an den Irak

Bern, 24.11.2015 - Zwei mesopotamische Tontafeln aus dem dritten bis ersten Jahrtausend v. Chr. wurden am Montag der irakischen Botschaft in Bern übergeben. Die Rückgabe erfolgte in Anwesenheit des irakischen Botschafters in der Schweiz, Majid Al-Lachmawi, und der Direktorin des Bundesamtes für Kultur (BAK), Isabelle Chassot.

Die erste Tafel misst ca. 4,5 cm. und ist aus zwei Hälften unterschiedlicher Tafeln zusammengesetzt. Die beiden Teilstücke stammen aus dem akkadischen Reich und können auf das Ende des dritten Jahrtausends v. Chr. datiert werden. Die zweite Tafel misst ca. 3,2 cm und stammt aus dem heutigen Südirak aus der Region um Isin/Eridu. Sie kann auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts v. Chr. oder auf die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts v. Chr. datiert werden.

Beide Objekte wurden jeweils am Zoll nicht als Kulturgut deklariert. Kulturgüter müssen jedoch bei der Einfuhr in die Schweiz als solche deklariert werden. Eine Falschdeklaration verstösst gegen das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG). Die Keilschrifttafeln wurden deshalb aufgrund von zwei Strafverfahren definitiv von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich beschlagnahmt. Mit der Inkraftsetzung des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) am 1. Juni 2005 will der Bund einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.


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Letzte Änderung 15.12.2023

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