Kulturbotschaft 2016–2020: Was ist neu?

Bern, 25.01.2016 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat heute seine Umsetzungsmassnahmen der neuen Kulturbotschaft 2016–2020 vorgestellt. Wichtige Neuerungen ergeben sich für die musikalische Bildung und die kulturelle Teilhabe. Eine neue Filmstandortförderung (FiSS) sowie eine Verlagsförderung werden lanciert. Museen und Sammlungen können mit Finanzhilfen bei der Provenienzforschung zu NS-Raubkunst unterstützt werden.

Die Kulturbotschaft 2016–2020 wurde am 19. Juni 2015 vom Parlament genehmigt. Seither hat das BAK konkrete Massnahmen für die Umsetzung ausgearbeitet. Insbesondere sind am 1. Januar drei neue Förderungskonzepte zur Kulturellen Teilhabe, zum Programm «Jugend+Musik» sowie zur Verlagsförderung in Kraft getreten. Die bereits bestehenden Förderungskonzepte für die anderen Bereiche werden im Laufe des Jahres revidiert.  

Anlässlich der Medienkonferenz wurden im Speziellen die Neuerungen in den Förderbereichen Musikalische Bildung, Verlagsförderung und Filmstandortförderung erläutert. Ebenfalls wurden die Finanzhilfen für die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst sowie für die Publikation der Recherchen vorgestellt.

Im Zusammenhang mit der musikalischen Bildung wird das neue Programm «Jugend+Musik» lanciert. Es unterstützt Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche sowie die Aus- und Weiterbildung von deren Leiterinnen und Leitern. Die seit 2012 im Bereich der musikalischen Bildung bestehenden Fördermassnahmen, nämlich die Unterstützung von nationalen Musikformationen, -wettbewerben und -festivals, werden verstärkt.

Verlage können neu für ihre kulturelle Tätigkeit und Ausstrahlung gefördert werden. Für grössere Verlage sind Strukturbeiträge vorgesehen, während für kleinere Verlage Förderprämien ausgeschrieben werden. Das Programm «Filmstandortförderung» wird eingeführt, um die Dreharbeiten von Schweizer Filmen und Koproduktionen im Inland zu fördern. Das entsprechende Förderungskonzept tritt am 1. Juli in Kraft.

Die Ausgestaltung der Umsetzungsmassnahmen erfolgte in engem Dialog mit den betreffenden Kulturakteuren, um deren Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen und die Abläufe so einfach wie möglich zu gestalten. Die Ausschreibungen zu den neu in Kraft getretenen Förderungskonzepten werden in den kommenden Monaten sukzessive erfolgen.

Der Bund verstärkt zudem die Förderung der Provenienzforschung zu NS-Raubkunst. Die aktuell ausgeschriebenen Finanzhilfen sollen Museen und Sammlungen Dritter ermöglichen, Recherchen zur Herkunft von Raubkunst durchzuführen und die Resultate zu veröffentlichen. Diese Massnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Washingtoner Richtlinien, die 1998 von der Schweiz ratifiziert wurden.

Das BAK hat auch einige organisatorische Neuerungen präsentiert: Die Schweizer Nationalphonothek wurde am 1. Januar in die Schweizer Nationalbibliothek integriert. Damit verfügt das BAK über ein weiteres Standbein im Tessin. Im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege wird das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS ab 2016 neu direkt durch das BAK erarbeitet.


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Anne Weibel, Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, T 058 462 79 85, anne.weibel@bak.admin.ch



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Letzte Änderung 15.12.2023

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