Restitution von 26 archäologischen Kulturgütern an Ägypten

Bern, 21.11.2018 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Ägyptischen Botschaft in Bern 26 archäologische Kulturgüter übergeben. Die Objekte waren in zwei kantonalen Strafverfahren definitiv eingezogen worden. Ihre Restitution erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG).

Bei den restituierten Objekten handelt es sich um eine Figurine, welche den Gott Anubis repräsentiert, 12 Uschebti (mumiengestaltige Statuetten) sowie verschiedene Amulette, welche unter anderem das Horusauge und den Djed-Pfeiler darstellen. Diese Kulturgüter stammen aus der Zeit zwischen dem 3. Jahrtausend v.Chr. und 4. Jahrhundert v.Chr. Die Objekte waren durch die Behörden der Kantone Luzern und Wallis im Verlauf von zwei Strafverfahren definitiv eingezogen worden. Yves Fischer, stellvertretender Direktor des BAK, hat die Kulturgüter heute in Bern an den ägyptischen Botschafter zur Überführung in ihren Ursprungsstaat übergeben.

Die Schweiz und Ägypten sind Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Diese Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement der Schweiz und Ägypten in der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, welches 2011 mit dem Inkrafttreten einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut noch zusätzlich gestärkt wurde.


Adresse für Rückfragen

Carine Simoes, Leiterin Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer
Bundesamt für Kultur BAK
+41 58 462 03 25, kgt@bak.admin.ch

Magdi Elderini, Counsellor
Ägyptische Botschaft in Bern
+41 313 52 80 12, magdi.elderini@mfa.gov.eg



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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