Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: siebter Bericht der Schweiz

Bern, 07.12.2018 - Der Bundesrat hat den siebten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats an seiner Sitzung vom 7.12.2018 verabschiedet. Mit diesem Bericht anerkennt der Bundesrat Frankoprovenzalisch und Franc-Comtois als Minderheitensprachen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen der Sprachpolitik in der Schweiz, insbesondere über die Förderung der italienischen Sprache und des schulischen Austauschs sowie über jüngste Entwicklungen im Unterricht der Landessprachen in der Primarschule und über die Situation des Rätoromanischen.

Mit diesem siebten Bericht folgt der Bundesrat den Empfehlungen des Europarats, das Frankoprovenzalische als Regional- oder Minderheitensprache anzuerkennen. Er weitet die Anerkennung auf das Franc-Comtois aus und verhilft so der Gesamtheit der Patois der französischsprachigen Schweiz zu einer grösseren Sichtbarkeit. Diese bedrohten Sprachen sind Gegenstand von Forschungsprojekten und bieten Anlass für zahlreiche kulturelle Projekte, die von den Kantonen unterstützt und von den Sprecherinnen und Sprechern umgesetzt werden.

Der Bericht betrifft die Periode 2015-2018 und stellt die aktuellen Sprachstatistiken der Schweiz, die gesetzlichen Grundlagen zur Sprachförderung sowie die Entwicklung der Sprachpolitik in den letzten Jahren vor. Er zeigt Neuigkeiten in der Förderung des Italienischen sowie Änderungen im Bereich des schulischen Austauschs auf und befasst sich mit der aktuellen Situation des Unterrichts der Landessprachen in der Primarschule. Schliesslich beinhaltet er die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin zu den Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch.

Der Hauptzweck der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist die Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt als eines der wichtigsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Ihr Ziel ist die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft sowie die Förderung der Sprachpraktiken der verschiedenen Sprachgemeinschaften. Die Schweiz hat bereits das Rätoromanische und das Italienische als Minderheitensprachen im Sinn der Charta definiert und anerkennt das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene Sprachen.

Gemäss Artikel 15 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Generalsekretariat des Europarats einen periodischen Bericht über die Umsetzung der Charta vorzulegen. Seit 1999 liefert die Schweiz alle drei Jahre einen Bericht.


Adresse für Rückfragen

Stéphanie Cattaneo Andrey, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur
Tel.: 058 464 10 69
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Letzte Änderung 15.12.2023

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