Coronavirus: Verstärkte Unterstützung des Kultursektors

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung.

Seit Ende Oktober hat der Bundesrat aufgrund der ungünstigen epidemiologischen Entwicklung schrittweise Verschärfungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage angeordnet, welche schwerwiegende Auswirkungen auf den Kultursektor haben. Kulturschaffende, Kulturunternehmen
und Kulturvereine im Laienbereich sind erneut mit einer existenzbedrohenden Situation konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, die Kulturakteure stärker als bisher zu unterstützen. So wird namentlich das Instrument der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wieder eingeführt. Im Weiteren werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöht, bis zu welchen Kulturschaffende Anspruch auf eine Nothilfe haben. Zudem können Transformationsprojekte von Kulturunternehmen mit Finanzhilfen in der Höhe von neu bis zu 80 Prozent unterstützt werden (bisher maximal 60 Prozent).


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur:
Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur, 058 462 79 85

Covid-Delegation der Kulturbeauftragten der Kantone (KBK):
D: Hans-Ulrich Glarner, Vorsteher Amt für Kultur des Kantons Bern, 031 633 85 96
F: Philippe Trinchan, Chef du Service de la culture du Canton de Fribourg, 026 305 12 80



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Letzte Änderung 15.12.2023

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