In den Jahren 2023 bis 2026 unterstützt der Bund 16 Museen mit Betriebsbeiträgen

Bern, 05.07.2021 - Ab 2023 unterstützt das Bundesamt für Kultur (BAK) 16 Museen mit einem jährlichen Betriebsbeitrag. Die Auswahl der Museen erfolgte nach einer öffentlichen Ausschreibung anhand klarer Kriterien. Die Finanzhilfen für die Förderperiode 2023-2026 belaufen sich auf insgesamt rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr.

Insgesamt 30 Museen reichten im Oktober 2020 beim BAK ein Fördergesuch ein. Wie bereits bei der ersten öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2017 zog das BAK erneut sechs externe Expertinnen und Experten für die materielle Prüfung der Gesuche bei. Sie haben die Gesuche gemäss den folgenden, in der Verordnung des EDI festgelegten Förderkriterien bewertet:

  1. Ausstrahlung und Qualität der musealen Arbeit der Institution;
  2. Betreuung einer wichtigen und in ihrer Art einzigartigen Sammlung mit Helvetica, die von besonderer Bedeutung für das kulturelle Erbe der Schweiz sind;
  3. Angebot einer innovativen Vermittlungsarbeit für ein breites und vielfältiges Publikum.

Gestützt auf die Bewertungen der Expertinnen und Experten hat das BAK über die Vergabe der Betriebsbeiträge entschieden. Dabei kam den Bewertungen zur Bedeutung und Betreuung der Sammlungen ein besonderes Gewicht zu, da die Bewahrung des kulturellen Erbes eine wesentliche Grundlage der Museumsarbeit bildet. Basierend darauf unterstützt das BAK die folgenden 16 Institutionen mit einem Betriebsbeitrag für die Jahre 2023 bis 2026:

  • Aargauer Kunsthaus, Aarau (AG)
  • Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Hofstetten b. Brienz (BE)
  • HeK (Haus der elektronischen Künste Basel), Münchenstein (BL)
  • JURASSICA Museum, Porrentruy (JU)
  • Laténium, Hauterive (NE)
  • Musée Ariana (Musée suisse de la céramique et du verre), Genève (GE)
  • Musée de l'Elysée, Lausanne (VD)
  • Musée international d'horlogerie, La Chaux-de-fonds (NE)
  • Museo d’arte della Svizzera italiana, Lugano (TI)
  • Museum für Gestaltung, Zürich (ZH)
  • Römerstadt Augusta Raurica, Augst (BL)
  • Stiftsbibliothek, St. Gallen (SG)
  • Swiss Science Center Technorama, Winterthur (ZH)
  • Verkehrshaus Schweiz, Luzern (LU)
  • Vitromusée, Romont (FR)
  • Zentrum Paul Klee, Bern (BE)

Im Vergleich zur ersten Ausschreibung dieser Beiträge unterstützt das BAK mit dem JURASSICA Museum, dem Musée international d’horlogerie, dem Museum für Gestaltung und dem Zentrum Paul Klee vier zusätzliche Museen. Das Gesamtbudget des BAK für die Ausrichtung von Betriebsbeiträgen an Museen beläuft sich für die ganze Förderperiode auf durchschnittlich rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr. Die Betriebsbeiträge des BAK sind subsidiär. Sie betragen in der Regel jeweils 5% (gutes Expertenurteil) bis 7% (sehr gutes Expertenurteil) des Betriebsaufwands, respektive mindestens 150'000.- Franken.

Die unterstützten Museen erhalten von den Kantonen und Gemeinden mindestens denselben Beitrag.

Die öffentliche Ausschreibung der Betriebsbeiträge fand vom 1. August bis zum 15. Oktober 2020 statt. Das BAK entscheidet gestützt auf die «Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes» (SR 442.121.1). Diese Verordnung wurde für die Periode 2023 bis 2026 vor allem in einem Punkt angepasst. So wurde der Minimalbeitrag von zuvor 250 000 Franken auf 150 000 Franken pro Jahr reduziert, damit auch kleinere gesamtschweizerisch relevante Museen von Betriebserträgen profitieren können.


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt für Kultur, 058 465 70 21, benno.widmer@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

Letzte Änderung 15.12.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-84330.html