Coronavirus: Bundesrat verlängert Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor
Bern, 13.04.2022 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dieselbe Regelung soll für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung.
Nach der Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 sind die Herausforderungen im Kultursektor nicht unmittelbar beendet. Insbesondere ist weiterhin mit einer zögerlichen Rückkehr des Publikums zu rechnen. Hinzu kommen die Unsicherheiten etwa in Bezug auf internationale Tourneen und länderübergreifende Auftritte von Kulturschaffenden. Diese Bedingungen erschweren weiterhin die Planung kultureller Veranstaltungen. Daher hat der Bundesrat entschieden, die Covid-19-Kulturverordnung anzupassen und die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor um zwei Monate zu verlängern. Dies betrifft die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.
Bereits Ende 2021 hatten die eidgenössischen Räte beschlossen, die Nothilfe für Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte, die die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Ziel haben, unabhängig vom Wegfall der behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 weiterlaufen zu lassen. Die Transformationsprojekte stehen Kulturunternehmen offen. Allerdings können auch Kulturschaffende in Form von rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaften Fördergesuche für Transformationsprojekte einreichen. Diese Praxis wird jetzt präzisiert: So können nun auch Laienvereine solche Beiträge beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass mehrere Vereine gemeinsam solche Projekte erarbeiten.
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Letzte Änderung 15.12.2023