Auftrag und rechtliche Grundlagen

Die Kommission ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Tätigkeit stützt sich auf Artikel 18a des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) sowie auf die Verordnung über die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (VKHBK). Diese regelt die Organisation, die Aufgaben und das Verfahren der Kommission.

Der Auftrag der Kommission umfasst:

  • die Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung zu historisch belastetem Kulturerbe.
  • die Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung zu historisch belasteten Kulturgütern im Eigentum des Bundes.
  • die Abgabe nicht bindender Empfehlungen in Einzelfällen auf Gesuch hin.

Die Kommission verfügt über keine Entscheidungs- oder Vollzugskompetenzen.

Letzte Änderung 27.01.2026

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