Sonderausschreibung: Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter

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Das kulturelle Erbe der Ukraine ist durch den russischen Militärangriff besonders stark von Zerstörung, Plünderung und illegalem Transfer bedroht. Aus diesem Grund können ab sofort Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter bei der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK eingereicht werden.
Es können folgende zwei Arten von Finanzhilfen gewährt werden:
- Finanzhilfen für Museen oder ähnliche Institutionen in der Schweiz: Für die vorübergehende treuhänderische Aufbewahrung und konservatorische Betreuung von gefährdeten Kulturgütern aus der Ukraine (TYP A).
- Finanzhilfen für Projekte internationaler Organisationen, Institutionen oder Privater: Für die Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Ukraine, wobei insbesondere Projekte finanziert werden, mit dem Ziel, die Zerstörung oder den Diebstahl von Kulturgütern vor Ort zu verhindern (TYP B).
Die Finanzhilfen werden in Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a und b Kulturgütertransfergesetz (KGTG, SR 444.1) ausgerichtet.
Die Gesuche sind mittels nachfolgender Formulare an die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer zu richten:
Der Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten fällt prioritär in den Bereich des Haager Abkommens für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 samt Zusatzprotokolle (Stichworte: «Blue Shield», «Safe Haven»). Der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS dient als Anlaufstelle für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Haager Abkommen.
Internationale Rechtsgrundlagen
Letzte Änderung 29.03.2022
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Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
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