Verleihförderung für Schweizer Filme bis 2020

Grundförderung für den Verleih von Schweizer Filmen

Die Verleihförderung unterstützt den Kinostart von Schweizer Filmen und anerkannten Koproduktionen mit Schweizer Regie. Das BAK leistet mit der Verleihförderung einen Finanzbeitrag an die Kosten der Filmkopien und der Promotion der Filme. Besonders gefördert wird die Lancierung der Filme in den verschiedenen Sprachregionen (insbesondere in der Westschweiz und im Tessin, wo Schweizer Filme weniger gute Auswertungschancen haben). Die Auszahlung erfolgt degressiv: Grosserfolge mit über 60'000 Kinoeintritten können keine Verleihförderung mehr erhalten.

Informationen zur Verleihförderung ab 2020

1. Elektronische Gesuchseingabe

Ab 1. Januar 2020 können Gesuche für die Verleihförderungen des BAK nur noch elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.

2. Neue Auflage: Verwendung von bestehenden Audiodeskriptionen

Seit 2016 müssen folgende Filme über eine Audiodeskription in mindestens einer Landessprache verfügen (Art. 65 Abs. 3 FiFV):

  • Lange Dokumentarfilme, die vom Bund mit mehr als 125'000 Franken gefördert wurden;
  • Lange Spielfilme, die vom Bund mit mehr als 300'000 Franken gefördert wurden.

Die Kosten für die Herstellung der Audiodeskription müssen durch die Produktionsfirma des jeweiligen Films getragen werden und sind im Rahmen der Herstellungsförderung anrechenbar.

Damit diese Audiodeskriptionen schliesslich auch dem Schweizer Kinopublikum zur Verfügung stehen, gilt für die oben genannten Filme mit Filmstart ab 2020 folgende neue Auflage im Rahmen der Verleihförderung des BAK:

Bestehende Audiodeskriptionen müssen dem Schweizer Kinopublikum zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten für die Bereitstellung der Audiodeskription sind im Rahmen der Verleihförderung anrechenbar. Als Bereitstellung gilt zum Beispiel die Verfügbarmachung der Audiodeskription auf einer App.

Wichtig: Verleihfirmen müssen keine neuen Audiodeskriptionen erstellen. Die neue Auflage betrifft lediglich Filme, für die bereits im Rahmen der Herstellungsförderung eine Audiodeskription erstellt worden ist.

Formulare

Letzte Änderung 12.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
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