Der Bund unterstützt den Verleih von ausländischen Arthousefilmen in der Schweiz. Diese Förderung hat das Ziel, einen Beitrag an die Angebotsvielfalt in den Schweizer Kinos zu leisten. Dadurch wird auch kleineren Filmen von unabhängigen Verleihern eine bessere Auswertungschance in den Kinos gegeben.
Zugelassene Filme
Gefördert werden nur Filme, die mit einem Produktionsbudget unter 10 Millionen Franken hergestellt wurden und die nicht zu den Förderungsprogrammen des Europarats oder den MEDIA-Ersatzmassnahmen zugelassen sind. Nicht zugelassen sind Filme, welche mehrheitlich aus der Schweiz oder aus einem der folgenden Länder finanziert wurden: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Zugelassene Verleihfirmen
Gesuche um einen Förderbeitrag können registrierte Verleihunternehmen stellen, die mehrheitlich Filme unter 10 Millionen Franken Produktionsbudget verleihen.
Informationen zur Verleihförderung ab 2020
1. Elektronische Gesuchseingabe
Ab 1. Januar 2020 können Gesuche für die Verleihförderungen des BAK nur noch elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.