Verleihförderung von ausländischer Arthouse Filmen bis 2020

Der Bund unterstützt den Verleih von ausländischen Arthousefilmen in der Schweiz. Diese Förderung hat das Ziel, einen Beitrag an die Angebotsvielfalt in den Schweizer Kinos zu leisten. Dadurch wird auch kleineren Filmen von unabhängigen Verleihern eine bessere Auswertungschance in den Kinos gegeben.

Zugelassene Filme

Gefördert werden nur Filme, die mit einem Produktionsbudget unter 10 Millionen Franken hergestellt wurden und die nicht zu den Förderungsprogrammen des Europarats oder den MEDIA-Ersatzmassnahmen zugelassen sind. Nicht zugelassen sind Filme, welche mehrheitlich aus der Schweiz oder aus einem der folgenden Länder finanziert wurden: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Zugelassene Verleihfirmen

Gesuche um einen Förderbeitrag können registrierte Verleihunternehmen stellen, die mehrheitlich Filme unter 10 Millionen Franken Produktionsbudget verleihen.

Informationen zur Verleihförderung ab 2020

1. Elektronische Gesuchseingabe

Ab 1. Januar 2020 können Gesuche für die Verleihförderungen des BAK nur noch elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.

2. Verleihförderung von Eurimages

Die Verleihförderung von Eurimages wird per Ende März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Eurimages wird in der Zwischenzeit eine unabhängige Studie zur Abklärung einer möglichen neuen Verleihförderung in Auftrag geben. Die neue Verleihförderung soll Verleihfirmen aus allen Eurimages-Mitgliedsstaaten offenstehen und auf Filme limitiert werden, die bereits im Rahmen der Koproduktionsförderung von Eurimages unterstützt worden sind.

Der Verleih von Filmen, die nach den alten Regeln von Eurimages hätten unterstützt werden können, wird ab 2020 bis auf weiteres im Rahmen von bestehenden Förderinstrumenten gefördert:

  • Filme, die mehrheitlich von einem MEDIA-Mitgliedsland produziert worden sind: selektive und automatische Verleihförderung des MEDIA Desk Suisse (MEDIA Ersatzmassnahmen);
  • Filme, die mehrheitlich von einem Eurimages-Mitgliedsstaat ausserhalb der MEDIA-Länder und der Schweiz produziert worden sind: Verleihförderung für ausländische Arthouse-Filme des BAK.

Formulare

Letzte Änderung 12.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
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