Leistungsvereinbarungen 2016-2019

Im Rahmen der Förderung der Filmkultur bestätigt das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement für die Filmzeitschriften und -publikationen durch die Erneuerung seiner Unterstützung für vier Publikationen. Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte wird sich ab 2016 der Gesamtbetrag für die nächsten vier Jahre auf 355‘000 Franken pro Jahr belaufen.

Im vergangenen November hat das Bundesamt für Kultur (BAK) die Ausschreibung zur Unterstützung der Filmzeitschriften und -publikationen von 2016 bis 2019 lanciert. Fünf Filmzeitschriften haben sich um eine Leistungsvereinbarung beworben. Irene Genhart, Filmjournalistin, und Thierry Jobin, künstlerischer Direktor des Internationalen Filmfestival Freiburg, haben die eingereichten Dossiers geprüft und dem BAK empfohlen, vier Publikationen zu unterstützen.

Das BAK beabsichtigt mit den nachfolgenden Filmpublikationen eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2016-2019 abzuschliessen:

  • CINEMA-Jahrbuch, Zürich : 25‘000 Franken pro Jahr
  • Décadrages. Cinéma, à travers champs, Lausanne : 20'000 Franken pro Jahr

Das BAK beabsichtigt die nachfolgenden Filmpublikationen 2016 mit demselben Betrag wie in der Vorperiode zu unterstützen:

  • Filmbulletin, Winterthur : 180‘000 Franken
  • Cinébulletin, Genf : 130‘000 Franken

Alle vier Publikationen verfügen über eine professionelle Organisation und publizieren in der Schweiz regelmässig redaktionelle Beiträge, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem nationalen und internationalen Filmschaffen und der Filmkultur zum Gegenstand haben. Sie verfügen über eine Printausgabe und vermitteln zusätzliche Inhalte auf weiteren Medien oder sind dabei, ihren Internet-Auftritt auszubauen.

Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte, bleibt die jährliche Unterstützung des BAK von insgesamt 355‘000 Franken für die nächsten vier Jahre unverändert. Davon profitieren vier bisher vom BAK geförderte Publikationen. Mit zwei von ihnen, Cinébulletin und Filmbulletin, beabsichtigt das BAK, die bestehende Leistungsvereinbarung zunächst um ein Jahr zu verlängern. Beide Zeitschriften befinden sich derzeit in einer Übergangsphase, die mit grundlegenden Änderungen verbunden ist. Ihre Gesuche werden 2016 neu evaluiert.

Letzte Änderung 02.06.2015

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