Belegexemplar [Art. 70 FiFV]

Das Einreichen eines Belegexemplars ist eine Auflage (siehe → Auflage) für Filme, die vom Bund in der Herstellung oder Postproduktion gefördert wurden. Das Belegexemplar ist nicht mit der Archivkopie zu verwechseln. Das Belegexemplar wird in der Regel nach Fertigstellung des Films zusammen mit der Abrechnung (siehe → Rechenschaftspflicht) eingereicht. Es ist in einem gängigen Digitalformat (beispielsweise DVD) abzuliefern. Ein Belegexemplar wird vom BAK auch dann verlangt, wenn ein Film vom BAK nicht gefördert wurde, aber ein Ursprungszeugnis als Schweizer Film (siehe → Schweizer Film) oder die Anerkennung als offizielle internationale Koproduktion (siehe → internationale Koproduktion) verlangt wird.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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