Finanzierungsplan

Der Finanzierungplan ist die Übersicht über die Zusammensetzung der Finanzierung für ein bestimmtes Projekt. Für jede Finanzierungsquelle ist im Formular jeweils anzugeben, ob sie «noch zu beantragen»(3), «beantragt»(2) oder «zugesichert»(1) ist. Bei der Auszahlung (siehe → Auszahlung) muss die Finanzierung sichergestellt sein und belegt werden. Im Finanzierungsplan müssen auch die bereits erhaltenen Finanzhilfen für die vor der Gesuchseinreichung angefallenen Kosten (Vorkosten, z.B. für das Treatment- oder Drehbuchschreiben) aufgeführt werden, soweit die entsprechenden Kosten im Herstellungsbudget aufgeführt sind. Es sind dabei die selektiven oder erfolgsabhängigen Beiträge des Bundes, aber auch andere Finanzierungsbeiträge von Fernsehen, regionalen Förderungen, Stiftungen oder von Suissimage sowie investierte Eigenmittel der gesuchstellenden Person aufzuführen (siehe auch → Budget). Der Abrechnung (siehe → Abrechnung) ist eine Übersicht über die effektive Finanzierung des Projekts beizulegen. Abweichungen gegenüber dem definitiven Finanzierungsplan, der für die Auszahlung eingereicht wurde, sind zu begründen.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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