Herstellungsförderung [Art. 28 Bst. d FiFV]

Die Herstellung eines Films umfasst sämtliche bis zur Fertigstellung notwendigen Kosten (von der ersten Ideenskizze bis zu der für die Kinoauswertung notwendigen Kopie der Endfassung, inklusive Archivkopie für die Cinémathèque Suisse). Ein Gesuch um Herstellungsförderung kann eingereicht werden, wenn ein Projekt herstellungsreif ist. Für die Beurteilung der Herstellungsreife sind einerseits die künstlerischen Aspekte (entwickeltes Drehbuch, künstlerische und technische Stabliste usw.), andererseits produktionelle Aspekte (Produktionsstruktur, Finanzierung, detailliertes Budget) massgeblich. Die Beurteilung der Herstellungsreife obliegt dem Produktionsunternehmen, das die Projektentwicklung verantwortet und das Risiko einer vorzeitigen Eingabe trägt.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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