Kofinanzierung oder kofinanzierte internationale Koproduktionen

Gewisse Koproduktionsabkommen, namentlich das trilaterale Abkommen Schweiz-Deutschland-Österreich, erlauben Ausnahmen vom Grundsatz, dass jeder Koproduzent einen seinem Finanzierunganteil entsprechenden (proportionalen) Anteil an künstlerischen und technischen Mitarbeitenden beizutragen hat. Kofinanzierungen können in beschränktem Umfang als offizielle Koproduktionen anerkannt werden. Ihre Herstellung kann vom Bund mit Finanzhilfen der selektiven Filmförderung gefördert werden, wenn besondere Gründe vorliegen [vgl. Anhang 1 zur FiFV, Ziffer 2.1.3.4].

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Letzte Änderung 12.11.2017

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