Teilnahme an Festivals und Wettbewerben [Art. 5 und Art. 13-18 IPFiV]

Schweizer Regisseurinnen und Regisseure sowie Produktionsunternehmen, die mit ihrem Film am Wettbewerb eines wichtigen ausländischen Filmfestivals teilnehmen oder für wichtige ausländische Preise nominiert sind, können einen Pauschalbeitrag beantragen. Das Gesuch ist bei der Stiftung «Swiss Films» einzureichen, die vom BAK mit der Organisation der Massnahmen zur Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Films beauftragt ist. Weitere Informationen unter www.swissfilms.ch. Weil es sich um einen Pauschalbeitrag handelt, braucht es weder Budget noch Finanzierungsplan und es wird auch keine Abrechnung verlangt. Hingegen ist innert drei Monaten nach Abschluss der Reise ein Bericht einzureichen.

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Letzte Änderung 12.11.2017

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