Anmeldung Verleihunternehmen
Um Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma) zu generieren, müssen sich Verleihunternehmen einmalig
- beim BAK im Verleihregister registrieren und
- sich für Succès Cinéma anmelden.
Um Gutschriften aus der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma) zu generieren, müssen sich Verleihunternehmen einmalig
Filme, die von Verleihunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht an ProCinema gemeldet werden, gelten für den Verleih als automatisch für Succès Cinéma angemeldet, sofern sie die Voraussetzungen für Referenzfilme erfüllen.
Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Kinoauswertung sind Schweizer Filme und anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen zugelassen.
Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Teilnahme an einem internationalen Festival oder an einem Wettbewerb um einen internationalen Preis sind folgende Filmezugelassen:
Gesuche für Reinvestitionen müssen elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.
Die Gesuche werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK bis 30.06.2026 eingereicht. Die FPF-Plattform wird ab Juni 2026 schrittweise durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventions-Portal, ersetzt.
Letzte Änderung 09.05.2026
Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003
Bern