Seit 2002 besteht die Meldepflicht für alle in der Schweiz erzielten Kinoeintritte.
Ab. 1. Januar 2017 müssen alle Unternehmen (Rechteinhaber und Anbieter) im In- und Ausland, welche Filme ausserhalb des Kinos in der Schweiz auswerten, die jährlichen Verkaufszahlen dem Bundesamt für Statistik melden. Dazu gehören alle Rechteinhaber sowie Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen (einschliesslich Fernsehveranstaltern, die Filme auf anderen Wegen verwerten als über den linearen Weg).
Die Meldepflicht betrifft lange Filme über 60 Minuten, die für die Kinoauswertung konzipiert wurden und als Tonbildträger (Video, DVD, usw.) verkauft werden, oder über elektronische Dienste abgerufen werden.
Die Meldepflicht wird in der Filmverordnung (FiV) konkretisiert und wird auf alle ab dem 1. Januar 2017 erzielten Verkäufe wirksam.